Veranstaltung Abfallrecht für die Praxis - ElektroG und Verpackungsgesetz


Donnerstag, 12. April 2018
von 14:00 bis 17:00 Uhr
bei der IHK Berlin, Kleiner Vortragssaal
Fasanenstraße 85, 10623 Berlin

Das Elektrogesetz bringt in diesem Jahr weitreichende Änderungen mit sich. Ab 15.08.2018 gilt der offene Anwendungsbereich („Open Scope"). Dann fallen z.B. auch Möbel und Bekleidung mit elektrischen Funktionen unter die Registrierungspflicht. Gleichzeitig werden die bisher 10 Gerätekategorien automatisch in 6 neue Kategorien überführt. Falsche Überführungen führen zu fehlerhafter Registrierung. Die Änderungen haben u. a. Auswirkungen auf Händler von Elektrogeräten und entsorgungspflichtige Besitzer.

Zudem tritt am 1. Januar 2019 das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft und löst die bestehende Verpackungsverordnung ab. Das VerpackG gilt für alle, die mit Ware befüllte und beim Endverbraucher anfallende Verpackungen in Verkehr bringen. Darunter fallen auch Getränkeverpackungen. Auch Online-Händler sind davon betroffen. Das neue Gesetz regelt neben Lizenzierungs-, Pfand- und Kennzeichnungspflichten, u. a. neue Registrierungspflichten.

Im Rahmen der Veranstaltung möchten wir Sie praxisnah über die Neureglungen informieren und Ihnen Gelegenheit für Ihre Fragen bieten.

 

 

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Veranstaltung Abfallrecht für die Praxis am 12. April 2018

Änderungen des ElektroG: Welche Konsequenzen ergeben sich für Hersteller, Händler und bereits registrierte Unternehmen, Stefanie Kutzera, Bitkom Servicegesellschaft mbH

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Das neue Verpackungsgesetz, Katharina Schuhen und Franziska Müller, IHK Berlin 

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